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Hartz 4 - sicher Sparen mit staatlicher Förderung

Riester-Rente und Wissenswertes

Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:

mindestens jedoch 60 € Eigenbeitrag (Sockelbetrag) pro Jahr.

Für die maximale Steuerersparnis sparen Sie zusammen mit der Grund- und Kinderzulage

Bei der Steuererklärung/ beim Lohnsteuerjahresausgleich prüft das Finanzamt, ob die Zulagen niedriger sind als Ihre Steuerersparnis und zahlt den überschiessenden Betrag an Sie aus.

Grundzulage je Sparer: 2005 = 76,- €, 2006 und 2007 = 114,- € , ab 2008 = 154,- €
Kinderzulage je Kind: 2005 = 92,- €, 2006 und 2007 = 138,- € , ab 2008 = 185,- €

Kinder für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, werden berücksichtigt.

Die Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht.

Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.

Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Sparers beitragsfrei gestellt werden.

Die staatliche Förderung entfällt während der Beitragsfreistellung.

Die Beitragszahlung kann in Abstimmung mit dem Versicherer jederzeit wieder aufgenommen werden.

Begünstigt sind Beiträge zugunsten der Anlageprodukte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert worden sind.

Damit soll sichergestellt werden, dass nur solche Altersvorsorgeprodukte begünstigt werden,

die einen gewissen Mindeststandard für die Absicherung im Alter gewährleisten.

Als Anbieter von Altersvorsorgeverträgen kommen in Betracht:
Versicherungsgesellschaften, Banken und Investmentgesellschaften.

Vorurteile und Tatsachen zur Riester-Rente

Vorurteil  Das Zulagen-Antragsverfahren ist zu bürokratisch.
Tatsache

Seit 2005 können Riester-Sparer einen Dauerzulagenantrag stellen und so den Anbieter ihres Vertrages bereits bei Vertragsabschluss bevollmächtigen (jederzeit widerrufbar), die jährlichen Zulagen selbständig zu beantragen. Der Riester-Sparer braucht dann nur noch Statusänderungen oder Geburten melden.

Vorurteil  Die Riester-Rente lohnt sich nur für kinderreiche Familien.
Tatsache

Wer viele Kinder hat, profitiert besonders (so lange es Kindergeld gibt). Aber auch alle anderen erhalten eine lukrative Förderung.

Vorurteil  Die Riester-Rente wird ausschließlich als Monatsrente ausgezahlt.
Tatsache

Bis zu 30% des zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitalbetrages können in einer Summe ausgezahlt werden.

Vorurteil  Die Riester-Rente ist nicht vererbbar.
Tatsache

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht sind Riester-Verträge vererbbar. Wird bei Riester-Rentenverträgen eine Rentengarantiezeit vereinbart, fließt die Rente bis zum Ablauf dieser Frist an die Erben. Unterschiede gibt es im Todesfall bei Ehegatten und sonstigen Erben:  Bei Ehegatten bleibt die Förderung erhalten,  wenn das Riester-Erbe auf einen Riester-Vertrag übertragen wird, der auf den  Namen des überlebenden  Ehegatten lautet. Ein derartiger Vertrag kann auch erst zum Zwecke der Übertragung abgeschlossen werden. Bei anderen Erben wird die Förderung dagegen rückgängig gemacht. Die Erben erhalten also den Kapitalbetrag abzüglich aller staatlichen Vergünstigungen.Stirbt der Riester-Kunde erst in der Auszahlungsphase, ist die Förderung – bezogen auf bis zum Tod ausgezahlte Beträge – nicht zurückzuzahlen. Für den „Rest” gelten                  die allgemeinen steuerlichen Regeln. Riester-Erben stehen also nicht schlechter da als bei ungeförderten Anlageformen.

Vorurteil 

Bei Bedürftigkeit wird Riester-Vermögen angerechnet (z.B. bei Arbeitslosengeld  II / Hartz 4).

Tatsache Als „echte” Altersvorsorge bleiben Riester-Verträge unangetastet.
Vorurteil 

Die Rendite der Riester-Rente wird durch Abzug von Kranken- und Pflege-Versicherungsbeiträgen in der Auszahlungsphase geschmälert.

Tatsache Von der Riester-Rente werden keine Beiträge abgezogen.
Vorurteil 

Wer als Rentner seinen Dauerwohnsitz ins Ausland verlegt, muss die gesamte Förderung zurückzahlen.

Tatsache

Diese Aussage ist zwar grundsätzlich richtig. Aber: Wer im Ausland seine Riester- Rente erhält, muss diese nicht in Deutschland versteuern, da sie nicht in den §§ 49 ff. EStG aufgeführt ist. Somit ist er besser gestellt als derjenige, der seine Riester-Rente im Inland in voller Höhe versteuern muss.


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