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Bei der Steuererklärung/ beim Lohnsteuerjahresausgleich prüft das Finanzamt, ob die Zulagen niedriger sind als Ihre Steuerersparnis und zahlt den überschiessenden Betrag an Sie aus.
| Grundzulage | je Sparer: | 2005 = 76,- €, | 2006 und 2007 = 114,- € , | ab 2008 = 154,- € |
| Kinderzulage | je Kind: | 2005 = 92,- €, | 2006 und 2007 = 138,- € , | ab 2008 = 185,- € |
Kinder für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, werden berücksichtigt.
Die Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht.
Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.
Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Sparers beitragsfrei gestellt werden.
Die staatliche Förderung entfällt während der Beitragsfreistellung.
Die Beitragszahlung kann in Abstimmung mit dem Versicherer jederzeit wieder aufgenommen werden.
Begünstigt sind Beiträge zugunsten der Anlageprodukte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert worden sind.
Damit soll sichergestellt werden, dass nur solche Altersvorsorgeprodukte begünstigt werden,
die einen gewissen Mindeststandard für die Absicherung im Alter gewährleisten.
Als Anbieter von Altersvorsorgeverträgen kommen in Betracht:
Versicherungsgesellschaften, Banken und Investmentgesellschaften.
| Vorurteil | Das Zulagen-Antragsverfahren ist zu bürokratisch. |
| Tatsache |
Seit 2005 können
Riester-Sparer einen Dauerzulagenantrag stellen und so den Anbieter ihres Vertrages
bereits bei Vertragsabschluss
bevollmächtigen (jederzeit widerrufbar), die
jährlichen Zulagen selbständig zu beantragen. Der
Riester-Sparer braucht dann nur noch Statusänderungen oder Geburten melden. |
| Vorurteil | Die Riester-Rente
lohnt sich nur für kinderreiche Familien. |
| Tatsache |
Wer viele Kinder hat, profitiert besonders (so lange es Kindergeld
gibt). |
| Vorurteil | Die Riester-Rente wird ausschließlich als Monatsrente ausgezahlt. |
| Tatsache |
Bis zu
30% des zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitalbetrages |
| Vorurteil | Die Riester-Rente ist nicht vererbbar. |
| Tatsache |
Entgegen
einer weit verbreiteten Ansicht sind Riester-Verträge vererbbar. Wird
bei Riester-Rentenverträgen
eine Rentengarantiezeit vereinbart, fließt die Rente bis |
| Vorurteil |
Bei Bedürftigkeit
wird Riester-Vermögen angerechnet (z.B. bei Arbeitslosengeld
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| Tatsache | Als „echte” Altersvorsorge bleiben Riester-Verträge unangetastet. |
| Vorurteil |
Die Rendite der Riester-Rente
wird durch Abzug von Kranken- und Pflege- |
| Tatsache | Von der Riester-Rente werden keine Beiträge abgezogen. |
| Vorurteil |
Wer als Rentner seinen Dauerwohnsitz ins Ausland
verlegt, muss die gesamte |
| Tatsache |
Diese
Aussage ist zwar grundsätzlich richtig. Aber: Wer im Ausland seine Riester- Rente
erhält, muss diese nicht in Deutschland versteuern, da sie nicht in den |
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